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   VG Karlsruhe, 26.09.2019 - A 19 K 3124/17   

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VG Karlsruhe, 26.09.2019 - A 19 K 3124/17 (https://dejure.org/2019,39030)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.09.2019 - A 19 K 3124/17 (https://dejure.org/2019,39030)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. September 2019 - A 19 K 3124/17 (https://dejure.org/2019,39030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 AsylVfG 1992, Art 78 Abs 1 AEUV, Art 3 DiskrBesÜbk, Art 40 Abs 1 EURL 32/2013, Art 46 Abs 3 EURL 32/2013
    Flüchtlingsschutz wegen Verschleierungszwang in Afghanistan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ahmedbekova; Angabe, weitere; Gleichheit von Frau und Mann; Identität, persönliche; Lebensführung; Menschenwürdekern; Recht auf Achtung des Privatlebens; Vermeidungsverhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 04.10.2018 - C-652/16

    Ahmedbekova

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2019 - A 19 K 3124/17
    Wenn "weiteren Angaben" im Sinne des Art. 40 RL 2013/32/EU erstmals im Termin zur mündlichen Verhandlung erfolgen, dem Bundesamt dort Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem neuen Vorbringen gegeben worden ist und es keine Vertagung der mündlichen Verhandlung beantragt hat, bedarf es keiner Fristsetzung gegenüber dem Bundesamt im Sinne der Ahmedbekova-Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 04.10.2018 - C-652/16 - Ahmedbekova - NVwZ 2019, 541 Rn. 100), um diese weiteren Angaben im gerichtlichen Verfahren würdigen zu dürfen.

    53 (1) Im Ausgangspunkt ist allerdings festzustellen, dass aus der Verpflichtung des Gerichts, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen (§ 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG; siehe dazu auch Art. 46 Abs. 3 RL 2013/32/EU), nicht hervorgeht, dass die Person, die internationalen Schutz beantragt, ohne sich einer weiteren Prüfung durch die Asylbehörde auszusetzen, den Grund für ihren Antrag und damit die Konturen des jeweiligen Falles ändern könnte, indem sie im Rechtsbehelfsverfahren einen Grund für internationalen Schutz anführt, der vor der Asylbehörde nicht erwähnt wurde, obwohl er Ereignisse oder Bedrohungen betrifft, die vor Erlass der Entscheidung dieser Behörde oder sogar vor Antragstellung stattgefunden haben sollen (EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-652/16 - Ahmedbekova -, NVwZ 2019, 541 Rn. 94).

    Es ist außerdem zu beachten, dass die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz durch das Bundesamt, als mit besonderen Mitteln und Fachpersonal ausgestattete Verwaltungsbehörde, eine wesentliche Phase der mit der Richtlinie 2013/32/EU eingeführten gemeinsamen Verfahren ist und dass das dem Antragsteller durch Art. 46 Abs. 3 RL 2013/32/EU dieser Richtlinie zuerkannte Recht auf eine umfassende Ex-nunc-Prüfung vor einem Gericht nicht dahin ausgelegt werden kann, dass es zu einer Lockerung der Pflicht des Antragstellers zur Zusammenarbeit mit der Asylbehörde führt (EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-652/16 - Ahmedbekova -, NVwZ 2019, 541 Rn. 96).

    (vgl. EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-652/16 - Ahmedbekova -, NVwZ 2019, 541 Rn. 98 f.).

    Sofern diese Prüfung ergibt, dass das Gericht die Möglichkeit hat, diesen Grund in seine Beurteilung des Rechtsbehelfs einzubeziehen, hat es die Asylbehörde innerhalb einer Frist, die dem mit der Richtlinie 2013/32/EU verfolgten Ziel der Beschleunigung genügt (vgl. insoweit EuGH, Urteil vom 25.07 2018 - C-585/16 - Alheto -, juris Rn. 109), um eine Prüfung dieses Grundes zu ersuchen, deren Ergebnis und Begründung dem Antragsteller und dem Gericht mitzuteilen sind, bevor das Gericht den Antragsteller anhört und den Fall würdigt (EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-652/16 - Ahmedbekova -, NVwZ 2019, 541 Rn. 100).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-585/16

    Ein Palästinenser, der vom UNRWA als Flüchtling anerkannt wurde, kann in der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2019 - A 19 K 3124/17
    Sofern diese Prüfung ergibt, dass das Gericht die Möglichkeit hat, diesen Grund in seine Beurteilung des Rechtsbehelfs einzubeziehen, hat es die Asylbehörde innerhalb einer Frist, die dem mit der Richtlinie 2013/32/EU verfolgten Ziel der Beschleunigung genügt (vgl. insoweit EuGH, Urteil vom 25.07 2018 - C-585/16 - Alheto -, juris Rn. 109), um eine Prüfung dieses Grundes zu ersuchen, deren Ergebnis und Begründung dem Antragsteller und dem Gericht mitzuteilen sind, bevor das Gericht den Antragsteller anhört und den Fall würdigt (EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-652/16 - Ahmedbekova -, NVwZ 2019, 541 Rn. 100).
  • BVerwG, 30.07.2012 - 10 B 27.12

    Abschiebungsverbot; Einziehung zum Wehrdienst; Zumutbarkeit des Eigenverhaltens;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2019 - A 19 K 3124/17
    Die Frage der Zumutbarkeit eines möglichen Vermeidungsverhaltens ist unter Heranziehung objektiver Gesichtspunkte zu beantworten (BVerwG, Beschluss vom 30.07.2012 -10 B 27.12 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2019 - A 19 K 3124/17
    Dieser in dem Tatbestandsmerkmal "... aus der begründeten Furcht vor Verfolgung ..." des Art. 2 lit. d) RL 2011/95/EU enthaltene Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk"); das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22 Rn. 22).
  • EGMR, 11.10.2018 - 55216/08

    Italien verurteilt: Warten auf den neuen Namen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2019 - A 19 K 3124/17
    Weiter ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geklärt, dass Art. 8 EMRK bei Anwendung auf die Lage transsexueller Menschen auch ein Recht zur Selbstbestimmung enthält, von dem das Recht auf Bestimmung seiner sexuellen äußeren Erscheinung eines der wesentlichsten Elemente ist (EGMR, Urteil vom 11.10.2018 - 55216/08 - S.V. / Italien -, NVwZ-RR 2019, 489 Rn. 55).
  • EGMR, 29.04.2002 - 2346/02

    Vereinbarkeit der strafrechtlichen Verfolgung der Beihilfe zum Selbstmord mit der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2019 - A 19 K 3124/17
    Die Achtung der Menschenwürde und der menschlichen Freiheit macht darüber hinaus auch den Kern der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten aus (EGMR, Urteil vom 29.04.2002 - 2346/02 - Pretty -, NJW 2002, 2851 Rn. 65).
  • EGMR, 20.03.2007 - 5410/03

    TYSIAC c. POLOGNE

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2019 - A 19 K 3124/17
    Die daraus abzuleitende Autonomie einer Person ist deshalb ein wichtiger Grundsatz, der dem Verständnis der Konvention und insbesondere von Art. 8 EMRK zugrunde liegt (vgl. EGMR Urteil vom 20.03.2007 - 5410/03 - Tysiac -, NJOZ 2009, 3349 Rn. 107).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2019 - A 19 K 3124/17
    Die Feststellung einer Verfolgungshandlung nach § 3a AsylG setzt voraus, dass das Verhalten des betreffenden Akteurs im Sinne einer objektiven Gerichtetheit auf die Verletzung eines nach der Vorschrift geschützten Rechtsguts selbst zielt (BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237 Rn. 13, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2017 - A 11 S 1411/16).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2019 - A 19 K 3124/17
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 -, BVerwGE 146, 67 Rn. 32).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2019 - A 19 K 3124/17
    b) Internationalen Schutz benötigt derjenige nicht, der durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann (vgl. zu § 51 Abs. 1 AuslG 1990: BVerwG, Urteil vom 03.11.1992 - 9 C 21.82 -, BVerwGE 91, 150).
  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18

    Verstoß gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme aufgrund

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-36/02

    GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE VERBOT DES BETRIEBS

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2023 - A 11 S 1329/20

    Zur Rückkehrsituation eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes in Afghanistan

    Sie findet vielmehr in einer Persönlichkeitsentwicklung des Schutzsuchenden Ausdruck, die während eines mehrjährigen Aufenthalts in Deutschland eine Prägung durch ganz andere Wertvorstellungen und Weltanschauungen erfahren hat (vgl. zum Ganzen VG Berlin, Urteil vom 24.03.2022 - 20 K 666.17 A - juris Rn. 49; VG Freiburg, Urteil vom 21.09.2021 - A 14 K 9391/17 - juris Rn. 33 ff.; speziell zu Frauen: NdsOVG, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 - juris Rn. 26; VG Bremen, Urteil vom 24.06.2022 - 3 K 1386/20 - juris Rn. 32 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 06.01.2022 - 3 K 133/21.A - juris Rn. 21 ff.; VG Freiburg, Urteil vom 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 - juris Rn. 24 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.09.2019 - A 19 K 3124/17 - juris Rn. 26 ff.; dagegen VG Stade, Urteil vom 13.04.2022 - 6 A 2174/17 - juris Rn. 63 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2018 - A 2 K 7355/17 - juris Rn. 37 ff.).
  • VG Würzburg, 05.04.2023 - W 1 K 23.30107

    Afghanistan, Aufstockungsklage, ehemaliger einfacher Polizist/Soldat, Klage im

    Sie findet vielmehr in einer Persönlichkeitsentwicklung des Schutzsuchenden Ausdruck, die während eines mehrjährigen Aufenthalts in Deutschland eine Prägung durch ganz andere Wertvorstellungen und Weltanschauungen erfahren hat (vgl. zum Ganzen VG Berlin, Urteil vom 24.03.2022 - 20 K 666.17 A - juris Rn. 49; VG Freiburg, Urteil vom 21.09.2021 - A 14 K 9391/17 - juris Rn. 33 ff.; speziell zu Frauen: NdsOVG, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 - juris Rn. 26; VG Bremen, Urteil vom 24.06.2022 - 3 K 1386/20 - juris Rn. 32 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 06.01.2022 - 3 K 133/21.A - juris Rn. 21 ff.; VG Freiburg, Urteil vom 11.10.2021 - A 15 K 4778/17 - juris Rn. 24 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.09.2019 - A 19 K 3124/17 - juris Rn. 26 ff.; dagegen VG Stade, Urteil vom 13.04.2022 - 6 A 2174/17 - juris Rn. 63 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2018 - A 2 K 7355/17 - juris Rn. 37 ff.).
  • VG Ansbach, 10.03.2020 - AN 17 K 19.31331

    Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft einer aus dem Gazastreifen

    Zwar ist grundsätzlich die Möglichkeit einer drohenden Verfolgung bei Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe von Frauen, deren Identität aufgrund eines längeren Aufenthalts in Europa so stark westlich geprägt ist, dass sie entweder nicht mehr in der Lage wären, bei einer Rückkehr in ein islamisch geprägtes Land ihren Lebensstil den dort herrschenden Verhaltensweisen und Traditionen anzupassen oder denen dies infolge des erlangten Grades ihrer westlichen Identitätsprägung nicht mehr zugemutet werden kann, in Teilen der Rechtsprechung anerkannt (etwa NdsOVG, U.v. 21.9.2015 - 9 LB 20/14 - juris Rn. 26 ff.; vgl. auch VG Karlsruhe, U.v. 26.9.2019 - A 19 K 3124/17 - Ls. 2, allerdings zu einer religiös motivierten Verfolgung; Möller in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 3b AsylG Rn. 18 ff.).
  • VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 K 1464/17
    Afghanische Frauen, die dieser sozialen Gruppe angehören, können sich je nach den Umständen des Einzelfalls aus begründeter Furcht vor Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG außerhalb der Islamischen Republik Afghanistan aufhalten (ausführlich zur sozialen Gruppe "verwestlichter" Frauen: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 21. September 2015 - 9 LB 20/14 -, juris, Rn 26 ff.; VG München, Urt. v. 01. Juli 2020 - M 4 K 16.35270 -, juris, Rn. 24, VG Greifswald, Urt. v. 12. April 2017 - 3 A 1282/16 As HWG -, juris, Rn. 50; Flüchtlingsschutz wegen Verschleierungszwang annehmend: VG Karlsruhe, Urt. v. 26. September 2019 - A 19 K 3124/17 -, juris, Rn. 17 ff., soziale Gruppe ablehnend, sofern Anpassung an in Afghanistan herrschende Verhaltensweisen zwar möglich, aber unzumutbar ist: VG Karlsruhe, Urt. v. 25. Oktober 2018 - A 2 K 7355/17 -, juris, Rn. 40; diese Frage offenlassend: VG Potsdam, Urt. v. 05. Februar 2018 - 7 K 3239/16.A -, juris, Rn. 47).
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